Autoglas &
Folienbeschichtung
http://www.autoglas-stephan.de/folienbeschichtung.html

© 2018 Autoglas &
 

Kontakt

Autoglas & Dellentechnik Stephan

Erdinger Str. 2a
85375 Neufahrn b. Freising

Telefon:  08165 - 99 98 409
Telefax:  08165 - 99 98 403

info@autoglas-stephan.de

 

Folienbeschichtung

Als Spezialbetrieb rund ums Autoglas finden Sie bei uns natürlich auch hochwertige Tönungsfolien sowie Splitterschutzfolien in unserem Sortiment.

Getönte Scheiben schauen nicht nur schön aus, sondern haben auch Ihren Nutzen. Durch Folien oder getönte Scheiben wird bis zu 74% Wäremstrahlung reflektiert und der Innenraum Ihres Fahrzeuges heizt sich bei weitem nicht so schnell auf. Ihre Mitfahrer (vor allem Ihre Kinder) auf den Rücksitzen werden es Ihnen schnell danken. Weiterhin werden Dieben das Handwerk erschwert, denn der Einblick in Ihr Fahrzeug wird bei einer Vielzahl unserer Folien nahezu unmöglich. Die Rundumsicht beim Fahren wird durch die Folien jedoch nicht beeinträchtigt.

Überzeugen Sie sich vor Ort in unserer Filiale von der Vielfalt der Möglichkeiten und wählen Sie Ihren Favoriten aus unserem Foliensortiment aus. Wir verarbeiten nur Markenfolien mit Farbechtheitsgarantie (kein Ausbleichen der Folie). Die Folienmontage erfolgt innerhalb weniger Stunden.

Bitte beachten Sie:

  • Tönungsfolien sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels an der Beifahrerseite zulässig.
  • Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
  • Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.
  • Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist grundstätzlich mitzuführen.
  • Nicht zulässig ist die nachträgliche Tönung der vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe. Eine Unterschreitung der Lichtdurchlässigkeit von 70% bzw. 75% bei den vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe ist nicht zulässig.